Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Soup and Socks e.V. ist beim Finanzamt Heidelberg als gemeinnützige Organisation anerkannt. Hier stellen wir alle wichtigen Informationen im Überblick zusammen:
Spendenbescheinigung & Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei Privatpersonen) oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (bei Unternehmen) beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Mit diesem Spenden-Rechner könnt ihr eure jährliche Steuerersparnis ganz einfach berechnen. Hier findet ihr ausführlichere Erklärungen zu den gesetzlichen Regelungen.
Für Geldspenden bis zu 200 €: Vereinfachter Spendennachweis
Grundlegend gibt es hier zwei Varianten, je nachdem wie ihr euer Geld an uns gespendet habt:
- Spende bis zu 200 € durch betterplace.org: Wenn ihr über unser tolles Spendenplugin von betterplace.org gespendet habt, könnt ihr euch einfach zurücklehnen und warten. Bei der Spende habt ihr nämlich eure Anschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Somit wird Betterplace.org euch pünktlich bis Ende Februar im Folgejahr eurer Spende eine Spendenquittung via E-Mail zustellen. Ausführlichere Informationen und Hilfestellungen hierzu findet ihr hier.
- Spende bis zu 200€ direkt auf unser Spendenkonto: Wenn ihr einen Betrag bis zu 200 Euro auf unser Spendenkonto überwiesen habt, und somit nicht unser Spendenplugin verwendet habt, solltet ihr folgendes tun: Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Soup and Socks e.V. erhaltet ihr hier zum Download. Einfach ausdrucken und zusammen mit dem passenden Kontoauszug (alle anderen Transaktionen können geschwärzt werden) bei eurer Steuererklärung einreichen.
Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden (siehe unten).
Für Geldspenden über 200 €: Automatische & manuelle Spendenquittung
Grundlegend gibt es hier zwei Varianten, je nachdem wie ihr euer Geld an uns gespendet habt:
- Spende über 200 € durch betterplace.org: Wenn ihr über unser tolles Spendenplugin von betterplace.org gespendet habt, könnt ihr euch einfach zurücklehnen und warten. Bei der Spende habt ihr nämlich eure Anschrift und E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt. Somit wird Betterplace.org euch pünktlich bis Ende Februar im Folgejahr eurer Spende eine Spendenquittung via E-Mail zustellen. Ausführlichere Informationen und Hilfestellungen hierzu findet ihr hier.
- Spende über 200€ direkt auf unser Spendenkonto: Wenn ihr einen Betrag über 200 Euro direkt auf unser Spendenkonto überwiesen habt, reicht der vereinfachte Spendennachweis (siehe oben) NICHT aus. Hier benötigen wir euren Namen, Anschrift und im besten Fall eure E-Mail-Adresse. Nur so können wir ein spezielles Formular des Finanzministeriums für euch ausfüllen und zukommen lassen. Unsere Bitte daher:
- Im Verwendungszweck eurer Überweisung auf jeden Fall eure Anschrift angeben
- Gerne auch die E-Mail-Adresse. Das @-Zeichen einfach durch AT ersetzten.
- Falls ihr uns diese Daten nicht übermittelt habt, holt es einfach nach und schickt uns eure Kontaktdaten per E-Mail an help@soupandsocks.eu.
- Hinweis: Am liebsten versenden wir die Spendenquittung per E-Mail um unnötige Portokosten zu vermeiden, und somit mehr Geld für die eigentlichen Ziele des Vereins zur Verfügung zu haben. Wir verstehen aber natürlich, wenn ihr eure Quittung per Post bekommen möchtet. Gebt uns einfach Bescheid!
In welchem Kalenderjahr kann ich meine Spende steuerlich wirksam machen?
Spendenquittungen können steuerlich immer nur für das Kalenderjahr verwertet werden, in dem auch die Geld- oder Sachspende getätigt wurde. Alles Spenden aus 2015 sind somit für die Steuererklärung 2015 nutzbar. Eine Spende am 2. Januar 2016 wäre somit erst für die Steuererklärung 2016 nutzbar.
Hinweis: Wenn eure Spende den maximal absetzbaren Betrag für ein Kalenderjahr übersteigt, lässt sich der restliche Betrag dennoch im Folgejahr steuerlich geltend machen (ähnlich wie bei dem Verlustvortrag)! Weitere Informationen zu dieser Regelung findet ihr hier.
Wie lasse ich mir größere Sachspenden oder gespendete Dienstleistungen quittieren?
Grundlegend können wir auch hier jede Spende angemessen quittieren und somit steuerlich nutzbar machen. Im Fall einer Sachspende muss der Wert nach diversen Kriterien objektiv betrachtet und dokumentiert werden. Danach können wir über den festgestellten Wert eine Sachspendenquittung ausstellen, die genauso nutzbar ist wie die Spendenquittung einer Geldspende. Um die Bewertung bestmöglich vornehmen zu können benötigen wir detaillierte Informationen zu den gespendeten Gegenständen. Ideal sind Informationen zum ursprünglichen Kaufpreis (am besten mit Rechnung), Alter, Zustand, genauer Artikelname und Hersteller.
Im Fall einer gespendeten kommerziellen Dienstleistung benötigen wir eine gewöhnliche Rechnung an uns, unter Angabe des realen Wertes der Dienstleistung. Mit dem feinen Unterschied, dass die Rechnung am Ende mit 100% rabattiert wird und somit einen zu zahlenden Betrag von 0 Euro ausweist. Diese Rechnung verwenden wir wiederum als Nachweis um eine Spendenquittung über den vollen Betrag erstellen zu können.
Ich verstehe das alles nicht! Wer hilft mir weiter?
Wir verstehen, wenn euch das alles zu kompliziert ist. Falls ihr irgendwelche Fragen zu diesem Thema habt, schreibt uns doch einfach eine E-Mail oder ruft uns an. Wir helfen so gut wir können! Alternativ ist auch immer ein Anruf bei eurem lokalen Finanzamt empfehlenswert – die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen einen in der Regel schnell und sehr kompetent.